Gewährleistung
Für alle bei uns gekauften Neugeräte gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe. Diese Rechte stehen Ihnen unabhängig von einer Herstellergarantie zu und können durch eine solche weder eingeschränkt noch ersetzt werden.
Verlängerung nach Reparatur
Für Käufe ab 1. Oktober 2026: Wird ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Reparatur behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist für das gesamte Gerät einmalig um zwölf Monate — auf insgesamt drei Jahre. Die Verlängerung greift auch bei mehreren Reparaturen nur einmal.
Für Käufe vor dem 1. Oktober 2026 gilt die bisherige Rechtslage ohne diese Verlängerung. Maßgeblich ist das Datum des Vertragsabschlusses.
Für Lieferungen nach Deutschland gilt die Verlängerung bereits für Käufe ab 31. Juli 2026.
Ihr Wahlrecht
Im Gewährleistungsfall können Sie zwischen Reparatur und Austausch wählen. Wir informieren Sie vorab über die Folgen beider Varianten: Bei Reparatur verlängert sich die Frist wie oben beschrieben, bei Austausch beginnt für das Ersatzgerät eine neue Frist ab dessen Übergabe.